Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1 Allgemeines
für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma REVO Veranstaltungtechnik GmbH (nachfolgend "REVO" genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma REVO erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Die Firma REVO behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma REVO sind ausgeschlossen. Die Bezahlung der von REVO zu liefernden Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Diese Regelung kommt nicht zur Geltung, wenn im Voraus und schriftlich andere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.

§2 Preise
Trotz aller Sorgfalt können Fehler bei der Auszeichnung von Artikeln auftreten. Aus diesem Grunde behalten wir uns Preisirrtümmer vor. Die Firma REVO übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Preise in sämtlichen Angeboten. Sollten wir bei der Bestellung eines Kunden einen Preisirrtum feststellen, werden wir den betroffenen Kunden davon vor Lieferung in Kenntnis setzen damit dieser von der Bestellung ohne Folgen zurücktreten kann. Das Angebot ist in diesem Falle nicht bindend für beide Seiten. Die Mietpreise verstehen sich für den angefangen Miettag, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abholung, inkl. 19% Mehrwertsteuer ab Lager Freudenstadt. REVO berechnet dem Kunden keine Kaution. Wünscht der Kunde den Transport zum Veranstaltungsort, erhöht sich der Rechnungsbetrag um die Transport- oder Frachtkosten ab Freudenstadt. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist der Mietpreis vor der Abholung oder Anlieferung, bar oder an unser Geschäftskonto bei der Kreissparkasse in Freudenstadt zu entrichten.REVO Veranstaltungtechnik GmbH Blz: 64251060 Kto: 133 02 159 Als Verwendungszweck bitte immer Rechnungsnummer angeben.
Das Personal wird mit Tagessatz (TS) abgerechnet. ein TS beinhaltet bis zu 10 Stunden. Wenn vom Auftraggeber kein kostenloses Catering zur Verfügung gestellt wird, berechnen wir den Festgelegten Verpflegungssatz für das jeweilige Land. Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer.

§3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma REVO einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Sämtliche Preise sind Bruttopreise (inkl. Mehrwertsteuer) zzgl. eventuell anfallender Verpackungs und Transportkosten. Die Ware ist sofort nach Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. Schadensersatzansprüche gegen die Firma REVO wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Lieferungen werden ausschließlich im deutschen Inland versandt.

§4 Rückgaberecht / Rücktritt
Wir gewähren volles Umtauschrecht und eine Geld-Zurück-Garantie innerhalb von vierzehn Tagen für ungebrauchte Ware. Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen alle Artikel aus unserem aktuellen Angebot fristgerecht an uns zurückzusenden oder zurückzugeben, soweit er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren und frei von Rechten Dritter, an die Firma REVO zurückgeschickt oder zurückgegeben werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rückgabefrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden zu laufen. Gebrauchtes Material aus der Sparte Climbing / Rigging ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn es würden Produktionsfehler erkennbar, die zur Einschränkung der Tauglichkeit oder zur offensichtlichen optischen Abwertung der Ware führen. Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebrauch, ist die Firma REVO berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen. Des Weiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, der Firma REVO die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Kosten für Rücksendungen hat der Kunde zu tragen. Im Falle fehlerhafter Ware oder wenn der Rückgabe ein Verschulden der Firma REVO zugrunde liegt, trägt die Firma REVO die Rücksendegebühr. Im Falle der Rücksendung bitte unbedingt beachten: Absender, Rechnungsnummer und Kundennummer angeben Originalverpackungsmaterial verwenden Bankverbindung zur Kostenerstattung beilegen. Setzen Sie sich bitte vor der Rücksendung telefonisch mit uns in Verbindung! Die Rücksendung ist zu richten an: REVO Veranstaltungtechnik GmbH Riedgasse 8 D-72250 Freudenstadt
Bei Rücktritt des Kunden von einem Auftrag im Bereich Vermietung / Dienstleistung werden bei Rücktritt innerhalb 14 Tagen vor Beginn 70% und bei Rücktritt 5 Tage vor Beginn oder während der Vermietung / Dienstleistung , 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

§5 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von der Firma REVO nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er diese ausdrücklich und schriftlich, unverzüglich nach Empfang der Ware vorbringt. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt 12 Monate. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen 12 Monate und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma REVO lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma REVO oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der Firma REVO beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma REVO auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

§6 Haftung
Die Firma REVO haftet für Schäden an Verkaufsware, nur wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma REVO für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Firma REVO fungiert als reines Handelsunternehmen und nicht als Hersteller. Die jeweiligen Hersteller der Produkte haften somit für die von der Firma REVO gelieferten Produkte. Bei von der Firma REVO instandgesetzten Geräten oder Waren, übernimmt die Firma REVO die Haftung für auftretende Schäden die durch ein solches Gerät entstehen, wenn nachweisbar ist, dass der Schaden durch die Reparatur ausgelöst wurde. Die Firma REVO übernimmt die Haftung für Schäden an Mietgegenständen nur bei Betreuung der Anlagen durch Mitarbeiter der Firma REVO. Darüber hinaus gilt, dass ausschließlich für Schäden, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, die Haftung der Firma REVO übernommen wird. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die bei "Vermietung zur selbstständigen Nutzung und Bedienung" oder "Vermietung zur Weitervermietung" entstehen.

§7 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Firma REVO sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, so ist die Summe während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma REVO ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma REVO berechtigt, diesen geltend zu machen.

§8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma REVO. Bei Verträgen mit Verbrauchern, im Sinne von §13 BGB, behält sich die Firma REVO das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma REVO gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma REVO und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma REVO ab. Die Firma REVO nimmt diese Abtretung an.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma REVO bestehenden Geschäftsbeziehungen ist D-72250 Freudenstadt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma REVO ist Freudenstadt. Dieses gilt auch für Klagen der Firma REVO gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§10 Datenschutz
Wir verpflichten uns, alle von Ihnen erhaltenen Angaben die wir von Ihnen auf elektronischem Weg oder per Telefon oder Brief erhalten, streng vertraulich zu behandeln und diese Daten weder an Dritte weiter zu geben noch für andere Zwecke zu verwenden. Ferner sichern wir Ihnen zu, dass auf Verlangen Ihrerseits wir alle von Ihnen gespeicherten Daten innerhalb von 5 Arbeitstagen löschen werden.

§11 Schlussbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


§12 Rechnungszustellung
Die Rechnungszustellung der Firma REVO erfolgt per E-Mail. Eine Zustellung der Rechung in Papierform erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Im Falle einer Ausstellung in Papierform werden Portogebühr in Höhe von 1,19 € inkl. MwSt. fällig.

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Adresse:

REVO Veranstaltungstechnik GmbH
Riedgasse 8
D-72250 Freudenstadt

Mobil:

+49 (0) 1 70 – 3 50 17 36

E-Mail: